Bei jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Unser Siegelungsbeamte meldet sich zwecks Aufnahme des Siegelungsprotokolls bei den Angehörigen.
Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind, wenn vorhanden, Testament oder Ehe-/Erbvertrag bereit zu halten. Ebenfalls muss über das Vermögen und gesetzliche Erben Auskunft erteilt werden.
Weitere Informationen zum Siegelungswesen erhalten Sie bei Direktion für Inneres und Justiz.