Sind Sie in der Gemeinde Neuenegg umgezogen? Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen mit ihrem Niederlassungsausweis oder Ausländerausweis und Pass persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei oder füllen Sie das Formular eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) aus.
Bitte melden Sie uns auch einen Wohnungswechsel innerhalb des gleichen Gebäudes.
Zivilschutzpflichtige
Die Adressänderung im Zivilschutzbüchlein wird von der Zivilschutzstelle vorgenommen.
Militärpflichtige
Für die Adressänderung schicken Sie das Dienstbüchlein (mit Angabe der neuen Wohnadresse) dem Sektionschef.