Hinterlegung Testament
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner von Neuenegg kann gegen eine Gebühr zur sicheren Aufbewahrung ihr / sein Testament bei der Gemeindeschreiberei hinterlegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeschreiberei quittieren den Empfang der letztwilligen Verfügung und deponieren diese im Tresor. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann die Verfasserin oder der Verfasser das Testament wieder abholen.
Testamentseröffnung
Je nach Höhe der Hinterlassenschaft stellt ein dafür bestimmter Notar die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen der Zivilstandsämter fest und eröffnet den gesetzlichen und eingesetzten Erben und den Legatnehmerinnen und Legatnehmer das Testament der verstorbenen Person. Gesetzliche und eingesetzte Erben erhalten eine Kopie des ganzen Testaments, Legatnehmerinnen und Legatnehmer erhalten nur den sie betreffenden Teil des Testamentes.