Arbeiten mit Ausweis F und N

Ausweis F
Personen mit Ausweis F sind nicht der Vorrangsregelung unterstellt und erhalten in der Regel eine Arbeitsbewilligung. Vor der Arbeitsaufnahme müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link.

Ausweis N
Da die meisten Asylsuchenden mittellos sind und eine fortgesetzte Fürsorgeabhängigkeit aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen möglichst verhindert werden soll, können sie unter gewissen Voraussetzungen arbeiten. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link.

Migrationsdienst des Kantons Bern
Ausweis N
Ausweis F
Fremdenkontrolle, Gemeindeschreiberei
Arbeit

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