Ob Ihr Bau- oder Umbauvorhaben baubewilligungspflichtig ist, kann Ihnen die Bauverwaltung oder Ihr Architekt/Planer mitteilen.
Damit wir Ihnen seitens der Wasserversorgung die Bewilligung erteilen können, benötigen wir nebst dem Formular eBaugesuch die Formulare 5.4 und 5.5.
Falls durch Ihr Bauvorhaben die Belastungswerte ändern, gilt es dies der Wasserversorgung mitzuteilen.
Hausanschlussleitungen und Hausinstallationen dürfen gemäss Art. 29 des Wasserversorgungsreglement nur von Personen erstellt oder ausgeführt werden die über eine Bewilligung der Wasserversorgung verfügen.
Wartungsarbeiten sind bewilligungsfrei.