Erwerber von Grundstücken können bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung der ersten CHF 800‘000.00 der Gegenleistung stellen, wenn sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen wollen.
Diese Nutzung muss ununterbrochen zwei Jahre dauern, wobei für die Begründung des Hauptwohnsitzes zusätzlich eine Frist von einem Jahr (bei Kauf einer fertigen Baute) bzw. zwei Jahren (wenn die Baute noch erstellt werden muss) zur Verfügung steht. Während dieser Zeit wird die Forderung auf Zahlung der Handänderungssteuer gestundet und durch ein gesetzliches Grundpfandrecht sichergestellt.
Dem Grundbuchamt ist in jedem Fall das durch die zuständige Einwohnergemeinde unterzeichnete Formular (Hauptwohnsitzbestätigung) einzureichen.