Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Wer in unsere Gemeinde zieht, hat sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Mitzubringen sind:
- amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis)
- Familienausweis (früher Familienbüchlein) oder Geburtsscheine der Kinder
- Mietvertrag
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche eUmzugCH nutzt, können der Wegzug und der Zuzug elektronisch über diesen erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass eUmzugCH bei einem Wochenaufenthalt nicht genutzt werden kann.
Das Dienstbüchlein des Militärs und des Zivilschutzes ist direkt dem zuständigen Sektionschef zu senden.
Ausländische Staatsangehörige
Anmeldungen haben innert 14 Tagen seit dem Zuzug in die Gemeinde persönlich zu erfolgen. Mitzubringen sind:
- Reisepass
- Ausländerausweis
- allfällige Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
- Familienausweis / Eheschein
- Geburtsscheine Kinder
- Mietvertrag
Falls Sie aus dem Ausland zuziehen benötigen wir zusätzlich:
- Arbeitsvertrag (EU-Bürger)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (Drittstaatenangehörige)
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche eUmzugCH nutzt, können der Wegzug und der Zuzug elektronisch über diesen Link erfolgen. Bei Zuzügen aus dem Ausland muss die Anmeldung zwingend persönlich am Schalter erfolgen.