Versichertenausweis (AHV-Karte)

Der Versicherungsausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt für Versicherte, die Beiträge bezahlen oder Leistungen beziehen, ohne Beiträge zahlen zu müssen.

318.260 - Anmeldung für einen Versicherungsausweis
AHV Zweigstelle
AHV / IV

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