Kindergarten

Seit 2013 ist der zweijährige Kindergartenbesuch obligatorisch. Grundsätzlich treten die Kinder, die vor dem 1. August das vierte Lebensjahr vollendet haben, in den zweijährigen Kindergarten ein. Eltern können ihr Kind aber auf eigenen Wunsch und mittels Gesuchstellung an die Schulleitung ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten lassen. Das Recht auf elf Jahre Volksschule wird dadurch nicht eingeschränkt.

Bei Fragen steht Ihnen die Schulleitung der Primarstufen Neuenegg gerne zur Verfügung.

Obligatorische Schulzeit, Vorschule

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