Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.
Nach einer Gefährdungsmeldung beauftragt die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde KESB den Sozialdienst mit der Abklärung des Sachverhalts. Falls die KESB eine Beistandschaft errichtet, führt der Sozialdienst dieses Mandat im Auftrag der KESB aus. Der Sozialdienst ist aber auch mit der Aufsicht über die Pflegekinderverhältnisse beauftragt. Unverheiratete Eltern werden in der Ausarbeitung einer Sorgevereinbarung und nach Abklärungsaufträge begleitet.
Die Rekrutierung und Betreuung der privaten Mandatsträgern wird durch die Sozialen Dienste Region Laupen wahrgenommen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialen Dienste Region Laupen, Krankenhausweg 14, 3177 Laupen, Tel. 031 747 20 56.