Hundesteuer

Die Hundesteuer in Neuenegg beträgt CHF 60.- pro Tier. Sie erhalten jedes Jahr automatisch eine Rechnung. Stichtag ist der 1. August. Steuerpflichtig sind alle Hunde die am Stichtag 6 Monate alt sind.

Von den Steuern befreit sind Polizei-, Blinden-, Militär-, Sanitäts- und Lawinenhunde (Nachweis durch Halter).

Bei Fragen steht ihnen die Finanzverwaltung unter der Nummer 031 744 01 28 zur Verfügung

Finanzverwaltung
Gemeindesteuern, Gemeindesteuern, Tiere

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