Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet). Für weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für die übrigen Staaten (ohne EU/EFTA) klicken Sie bitte auf den externen Link.